Berlin (AP) Der Bundesgerichtshof hat der Koalitionsmehrheit im
BND-Ausschuss des Bundestages eine Niederlage beigebracht. Nach einer am
Dienstag veröffentlichten Entscheidung muss das Untersuchungsgremium von
derheikle BND-Akten in lesbarer Form anfordern. Dabei geht es um
BND-Aufzeichnungen über Anforderungen des US-Militärs an BND-Agenten, die
zu Beginn des Irakkriegs 2003 in Bagdad stationiert waren. Die Aktenblätter
wurden bisher nur mit gelöschten Textstellen ausgehändigt.Der Aktenstreit
könnte Folgen für Außenminister Frank-Walter Steinmeier haben, der bereits
mehrfach als Zeuge vor den Ausschuss zitiert worden war. Zuletzt im
Dezember hatte er Vorwürfe zurückgewiesen, die damalige rot-grüne
Bundesregierung habe sich im Gegensatz zu ihren öffentlichen Erklärungen
doch heimlich durch BND-Informationen an das US-Militär am Krieg beteiligt.
Er sprach von «maßlosen und unhaltbaren Vorwürfen». Steinmeier war
seinerzeit Kanzleramtsminister und für Geheimdienste zuständig.Im Ausschuss
hatten Union undmit ihrer Mehrheit einen Antrag der drei
Oppositionsparteien auch aus formalen Gründen blockiert, die
BND-Aufzeichnungen in lesbarer Form von der Bundesregierung anzufordern.
Eine Aktenanforderung an die Bundesregierung erging damit nicht. Die drei
Oppositionsparteien Linke,undwandten sich daraufhin an den BGH. Der
Karlsruher Ermittlungsrichter entschied, ein zulässiger Antrag der
Ausschussminderheit müsse von der Mehrheit mitgetragen werden. Die
entsprechende Abstimmung müsse daher wiederholt werden.Herausgabepflicht
nicht entschiedenDer BGH-Ermittlungsrichter schränkte allerdings ein, dass
die Opposition damit nur einen Teilerfolg errungen habe. Über eine
Verpflichtung der Bundesregierung zur Herausgabe der Akten in
ungeschwärzter Form habe der Ermittlungsrichter nicht zu entscheiden
gehabt.Aus den BND-Aufzeichnungen erhofft sich die Opposition Rückschlüsse
über die Informationswünsche des US-Militärs an die Deutschen. Daraus
ließen sich womöglich Vereinbarungen zwischen US-Militär und BND
ableiten.Verfasser der Aufzeichnungen war der nur mit Decknamen «Gardist»
bekannte BND-Agent im US-Kriegshauptquartier in Katar, der Wünsche der
Amerikaner an seine Zentrale in Pullach beziehungsweise die über Pullach
eingegangenen Antworten der beiden BND-Leute in Bagdad weitergab. Pullach
hat laut Bundesregierung alle brisanten und für die Kriegsführung
relevanten Informationen nicht an die Amerikaner weitergegeben. Die
Opposition hegt daran erhebliche Zweifel.(BGH-Beschluss vom 20. Februar
2009 I ARs 3/2008 I BGS 20/2009.)© 2009 The Associated Press. Alle Rechte
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Thursday, February 26, 2009
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